Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

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Die Vermittlung von Arbeitskräften vonseiten eines Arbeitgebers an einen Kunden oder eine Kundin wird als Personalvermittlung bezeichnet. Um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen, müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Werden diese nicht erfüllt, handelt es sich um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verstößt gegen das Gesetz und kann sowohl für den Personaldienstleister als auch für den Entleiher rechtliche Strafen nach sich ziehen. Sie sollte daher um jeden Preis vermieden werden. Wir von der Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG klären Sie auf.

Was ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Personaldienstleister ohne offizielle Erlaubnis Arbeitskräfte an einen Kunden verleiht. Auch die Verschleierung der Tatsache, dass es sich überhaupt um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt und nicht etwa um einen Werk- oder Dienstvertrag zwischen Entleiher und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, ist illegal. Folgende Versäumnisse sollten bei der Personalvermittlung vermieden werden:

  • Arbeitnehmerüberlassung ohne zuvor eingeholte Erlaubnis
  • Fälschliche Abrechnung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Selbstständige
  • Arbeitsverhältnis wird fälschlicherweise als Werkvertrag deklariert

Warum ist sie verboten und welche Konsequenzen drohen?

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, da der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ohne vertragliche Absicherung keinen Rechtsschutz hat. So kann es zum Beispiel zur Vorenthaltung von Lohnzahlungen oder zu Versäumnissen beim Anmelden zur Sozialversicherung vonseiten des Entleihers kommen. Im Falle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung können sowohl dem Verleiher als auch dem Entleiher hohe Geldbußen drohen.

Ein Verstoß gegen die Sozialversicherungsmeldepflicht wird mit bis zu 25.000 Euro geahndet, eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis mit bis zu 30.000 Euro. Kann die Beschäftigung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Schwarzarbeit klassifiziert werden, so drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Am dramatischsten jedoch sind die Folgen der Vorenthaltung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelten durch den Entleiher. Dieser Tatbestand kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Wie kann eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vermieden werden?

Um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie eine offizielle Erlaubnis zur Vermittlung Ihrer Arbeitskräfte besitzen. Das Verhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sollte anschließend vertraglich eindeutig festgelegt werden, das heißt es muss erkennbar sein, dass es sich weder um einen Werkvertrag noch um eine Beschäftigung selbstständiger Arbeitskräfte handelt. Verleiher und Entleiher schließen untereinander einen Überlassungsvertrag ab und der Entleiher kommt der Meldepflicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zur Sozialversicherung nach. Durch die vertragliche Festlegung der Verhältnisse sind alle Beteiligten rechtlich abgesichert und die Arbeitnehmerüberlassung ist legal.

Personalvermittlung über Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG

Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Personalvermittlung mit Sitz in Cuxhaven, Nordhorn, Bremerhaven, Troisdorf und Hamburg. Unser Unternehmen ist bereits seit zehn Jahren zuständig für die Vermittlung von Freelancern und Freelancerinnen sowie Zeitarbeitern und Zeitarbeiterinnen, wobei die rechtliche Absicherung aller Parteien sowie die gegenseitige Begegnung auf Augenhöhe für uns an oberster Stelle steht. Bei jeglichen Anliegen zum Thema Personalvermittlung kontaktieren Sie uns gern: