Welche Entgeltgruppen gibt es in der Zeitarbeit?

© adobeStock/kentoh

Die Branche der Zeitarbeit besitzt bereits seit vielen Jahren einen Tarifvertrag, der unter anderem die Einteilung in einzelne Entgeltgruppen regelt. Grund genug, sich die wichtigsten Regelungen dazu einmal genauer anzuschauen. Wir von der Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG aus Hamburg verraten Ihnen genau, welche Abstufungen und Regelungen hier gelten. 

Entgeltgruppen: Transparente Vergütung in der Zeitarbeit 

Über die Branche der Zeitarbeit halten sich bis heute einige Vorurteile, die unter anderem auch die Regelungen zu den Vergütungen betreffen. So behaupten einige weniger informierte Menschen immer noch, dass Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen einen willkürlichen, zumeist sehr niedrigen Stundensatz erhalten. Dem ist aber definitiv nicht so, wie der Tarifvertrag Zeitarbeit beweist. In ihm sind klare Regeln enthalten, nach denen sich sowohl die Qualifikation als auch die Erfahrung auszahlen. Sowohl Personalvermittlungen als auch Arbeitskräfte haben zudem Gewissheit über den tariflich vereinbarten Lohn

Die Entgeltgruppen und ihre Unterschiede 

Im Rahmen der Einstellung ist zunächst einmal zu klären, in welche Entgeltgruppe der neue Angestellte oder die neue Angestellte eingeteilt wird. Dank der insgesamt zehn verschiedenen Einstufungen bestehen hier verbindliche Vorgaben und Abstufungen, nach denen dies erfolgt. Grundsätzlich gilt: Je höher die benötigte Qualifikation und Anforderung an den Job sind, desto höher auch die Einstufung:

In welcher Entgeltgruppe bin ich?

Diese Frage stellt sich, sobald jemand eine Beschäftigung als Zeitarbeiter beginnen will. Um eine Einordnung vorzunehmen, hilft ein Blick in die sogenannte Entgelttabelle. In den seit 01.07.2020 festgesetzten 10 Entgeltgruppen werden entsprechende Anforderungen definiert. Anhand dieser Tabelle erfolgt die Zuordnung eines Zeitarbeiters.

Welche Entgeltstufen gibt es?

Seit dem 01.07.2020 gibt es 10 Entgeltstufen für die Zeitarbeit, wobei sich die Entgeltgruppe 2 im Zuge einer Anpassung nun in 2a und 2b unterteilt. Die nachfolgenden Entgeltgruppen liegen der Einteilung einer Zeitarbeit zugrunde:

  • Entgeltgruppe 1: Einweisung in die Tätigkeit durch den Betrieb notwendig 
  • Entgeltgruppe 2a: Fachbezogene Berufserfahrung, fachspezifische Kenntnisse oder Anlernzeit benötigt
  • Entgeltgruppe 2b: Fachspezifische Qualifikation vorausgesetzt
  • Entgeltgruppe 2: Fachbezogene Berufserfahrung oder längere Anlernzeit benötigt 
  • Entgeltgruppe 3: Mehrjährige Berufserfahrung und Ausbildung 
  • Entgeltgruppe 4: Mindestens ein Jahr längere Berufserfahrung als in Stufe 3, zudem abgeschlossene, 3-jährige Ausbildung 
  • Entgeltgruppe 5: Mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung, dazu Zusatzausbildungen, selbstständige Arbeitsweise, 3-jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppe 6: Zusätzlich zu den in EG 5 genannten Anforderungen spezielle Qualifikationsmaßnahmen als Meister oder Techniker 
  • Entgeltgruppe 7: Eigenständige Bearbeitung von komplexen Aufgabenstellungen, Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung, Verantwortung für Personal und Sachwerte
  • Entgeltgruppe 8: Abschluss eines Studiums an der Fachhochschule, selbstständige Arbeit an komplexeren Aufgabenstellungen 
  • Entgeltgruppe 9: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung, alternativ Abschluss eines Studiums an einer Hochschule, selbstständige Arbeit an komplexeren Aufgabenstellungen

Eingruppierung: Eine Frage der Jobanforderungen 

Grundlage für die jeweils individuelle Einteilung der Zeitarbeit sind die jeweiligen Anforderungen des Jobs. Im Zweifelsfall bestimmt also nicht unbedingt die Qualifikation, sondern die im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeit, ob der Zeitarbeiter oder die Zeitarbeiterin in eine höhere Entgeltgruppe kommt. Nur weil der Bewerber oder die Bewerberin also ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, muss er oder sie noch nicht in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert werden. Die Handhabung der Eingruppierung bei den Tarifverträgen mit der BAP und iGZ ist unterschiedlich.

Ferner sind Höherstufung und Herunterstufung innerhalb der Lohngruppen bei der Zeitarbeit möglich. Die Versetzung in eine höhere Entgeltstufe kann mit einer zusätzlichen Vereinbarung zum Arbeitsvertrag rechtlich geregelt werden. Diese gilt jedoch nur für eine festgelegte Einsatzdauer einer Folgebeschäftigung. Die qualifizierte Tätigkeit wird entsprechend höher entlohnt.

Eine neue Eingruppierung ist bei einer vorübergehenden, höheren Tätigkeit keine Verpflichtung. Erst ab der 6. Woche muss eine Zulage in Höhe der Differenz der für die Tätigkeit angemessenen Entgeltgruppe und der niedrigeren Entgeltgruppe gezahlt werden.

Im Rahmen des Zeitarbeitsvertrags ist eine Klausel aufgeführt, die die Herabstufung des Entgelts verhindert, wenn eine geringere Qualifikation bei einem Einsatz gefordert wird. Eine Abstufung in eine niedrige Entgeltstufe ist nur dann bei der Zeitarbeit rechtens, wenn sich herausstellt, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.

Vergütung in den Entgeltgruppen: Angleichung von Ost und West 

Bis zuletzt bestanden bei der Vergütung verschiedene Tarifgebiete in Ost und West. Diese wurden ab dem 01.04.2021 angeglichen, sodass sich nunmehr für ganz Deutschland folgender Stundensatz ergibt: 

  • EG 1: 13,50 €
  • EG 2a: 13,80 €
  • EG 2b: 14,15 €
  • EG 3: 15,06 €
  • EG 4: 15,92 €
  • EG 5: 17,85 €
  • EG 6: 19,82 €
  • EG 7: 23,06 €
  • EG 8: 24,69 €
  • EG 9: 25,89 € 

Wir von der Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG stehen Ihnen als Personalvermittlung in Hamburg, Troisdorf, Bremerhaven, Nordhorn und Cuxhaven gerne für weitere Fragen zu den Entgeltgruppen zur Verfügung.